Die Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter zu den Auftragsdatenverarbeitungsbedingungen für Google Werbeprodukte wird ab dem 1. September 2023 durch die aktualisierte Version der Auftragsdatenverarbeitungsbedingungen für Google Werbeprodukte ersetzt.

Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter zu den Auftragsdatenverarbeitungsbedingungen für Google Werbeprodukte

Google und der Kunde haben die Auftragsdatenverarbeitungsbedingungen für Google Werbeprodukte („Datenverarbeitungsbedingungen“) abgeschlossen, die die Vereinbarung ergänzen. Diese Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter zu den Auftragsdatenverarbeitungsbedingungen für Google Werbeprodukte (die „Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter“) wird zwischen Google und dem Kunden geschlossen und ergänzt ebenfalls die Vereinbarung. Diese Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter tritt am 16. August 2020 oder an dem Datum in Kraft, an welchem der Kunde diese Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter mittels eines ‚Click-to-Accept‘-Verfahrens akzeptiert hat oder die Parteien ihr anderweitig zugestimmt haben, je nachdem was später eintritt.

1.Einführung

Diese Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter enthält die Vereinbarung der Vertragsparteien über die Regelungen, die für die Verarbeitung bestimmter Daten im Zusammenhang mit dem brasilianischen Datenschutzgesetz (Lei Geral de Proteção de Dados Pessoais) („LGPD“) gelten. Die Bestimmungen dieser Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter gelten nur in dem Umfang, in dem das LGPD Anwendung findet.

2.Begriffsbestimmungen und Auslegung

2.1 In dieser Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

„Brasilianische personenbezogene Daten des Kunden“ bedeutet personenbezogene Daten, die im Auftrag des Kunden durch Google im Rahmen der Erbringung der Auftragsverarbeiterdienste verarbeitet werden.

„Google-Gruppenunternehmen“ bedeutet Google LLC, Google Brasil Internet Ltda oder andere verbundene Unternehmen der Google LLC.

2.2Die Begriffe „Verantwortlicher“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“ und „Auftragsverarbeiter“ haben in dieser Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter jeweils dieselbe Bedeutung, die ihnen im LGPD zugewiesen wird.

2.3 Begriffe, die in dieser Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter verwendet, aber nicht definiert werden, haben jeweils dieselbe Bedeutung, die ihnen gegebenenfalls in den Datenverarbeitungsbedingungen zugewiesen wird.

2.4 Im Fall eines Widerspruchs oder einer Abweichung zwischen dieser Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter und der übrigen Vereinbarung (einschließlich der Datenverarbeitungsbedingungen) sind die Bedingungen dieser Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter maßgebend.

2.5 Wenn diese Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter in eine andere Sprache als Englisch übersetzt werden und die Übersetzung vom englischen Text abweichen sollte, ist der englischsprachige Text maßgebend.

3.Verarbeitung von Daten

3.1 Rollenverteilung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben; Autorisierung..

3.1.1 Verantwortlichkeiten des Auftragsverarbeiters und des Verantwortlichen.Die Vertragsparteien bestätigen und vereinbaren, dass:

(a) Google als ein Auftragsverarbeiter von brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß dem LGPD handelt;

(b) der Kunde, je nachdem was zutrifft, als ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter von brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß dem LGPD handelt; und

(c) jede Vertragspartei verpflichtet ist, den Verpflichtungen nachzukommen, die für die jeweilige Partei in Bezug auf die Verarbeitung von brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß dem LGPD gelten.

3.1.2 Autorisierung durch einen Dritten als Verantwortlichen.Ist der Kunde selbst ein Auftragsverarbeiter, so sichert er gegenüber Google zu, dass seine Weisungen und Maßnahmen hinsichtlich brasilianischer personenbezogener Daten des Kunden, einschließlich der Einsetzung von Google als weiteren Auftragsverarbeiter, durch den betreffenden Verantwortlichen autorisiert wurden.

3.2 Weisungen des Kunden.Durch Zustimmung zu dieser Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter weist der Kunde Google an, brasilianische personenbezogene Daten des Kunden in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht zu verarbeiten,

(a) um die Auftragsverarbeiterdienste und damit im Zusammenhang stehenden technischen Support zu erbringen, und

(b) wie weiter durch die Nutzung des Kunden der Auftragsverarbeiterdienste festgelegt (einschließlich durch die Einstellungen und Funktionalitäten der Auftragsverarbeiterdienste) und damit im Zusammenhang stehenden technischen Support,

(c) wie durch die Vereinbarung, einschließlich dieser Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter, dokumentiert wird und

(d) wie zusätzlich in anderen schriftlichen Weisungen dokumentiert ist, die vom Kunden gegeben wurden und von Google förmlich als Weisung im Sinne der vorliegenden Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter anerkannt wurden.

3.3 Befolgung der Weisungen durch Google.Google wird die Weisungen, die in Ziffer 3.2 (Weisungen des Kunden) festgelegt sind, befolgen, es sei denn, Recht, das auf Google Anwendung findet, erfordert eine anderweitige Verarbeitung der brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden durch Google.

3.4 Zusatzprodukte . Wenn der Kunde Zusatzprodukte verwendet, können die Auftragsverarbeiterdienste diesen Zusatzprodukten den Zugriff auf brasilianische personenbezogene Daten des Kunden ermöglichen, sofern dies für die Interaktion zwischen diesen Zusatzprodukten und den Auftragsverarbeiterdiensten erforderlich ist. Zur Klarstellung, diese Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Zusatzprodukten, die durch den Kunden genutzt werden, einschließlich für personenbezogene Daten, die von oder zu diesen Zusatzprodukten übermittelt werden.

4.Löschung von Daten

4.1 Löschung während der Laufzeit..

4.1.1 Auftragsverarbeiterdienste mit Löschfunktion. . Falls während der Laufzeit:

(a) die Softwarefunktionalitäten der Auftragsverarbeiterdienste dem Kunden eine Möglichkeit zur Verfügung stellen, brasilianische personenbezogene Daten des Kunden zu löschen,

(b) der Kunde die Auftragsverarbeiterdienste dazu nutzt, bestimmte brasilianische personenbezogene Daten des Kunden zu löschen und

(c) die gelöschten brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden vom Kunden nicht wiederhergestellt werden können (z. B. aus dem ‚Papierkorb’),

dann wird Google diese brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden von ihren Systemen so früh wie es angemessen und praktikabel ist und spätestens nach einer Dauer von 180 Tagen löschen, falls nicht anwendbares Recht eine Aufbewahrung vorschreibt.

4.1.2 Auftragsverarbeiterdienste ohne Löschfunktion. Falls die Softwarefunktionalitäten der Auftragsverarbeiterdienste keine Möglichkeit vorsehen, die den Kunden in die Lage versetzt, während der Laufzeit brasilianische personenbezogene Daten des Kunden zu löschen, dann wird Google:

(a) jeder angemessenen Anfrage des Kunden entsprechen, um eine solche Löschung zu erreichen, soweit dies unter Berücksichtigung der Art und Funktionsweise der Auftragsverarbeiterdienste möglich ist und falls nicht anwendbares Recht eine Aufbewahrung vorschreibt, und

(b) die Datenspeicherungsverfahren, die unter policies.google.com/technologies/ads beschrieben sind, einhalten.

Google ist berechtigt, einen Ersatz der Kosten (basierend auf Googles angemessenen Aufwendungen) für die Löschung von Daten nach Ziffer 4.1.2(a) zu verlangen. Vor einer solchen Löschung wird Google dem Kunden weitere Details zu den jeweils entstehenden Kosten und die Grundlage für die Berechnung dieser Kosten zur Verfügung stellen.

4.2 Löschung nach Ablauf der Laufzeit. Der Kunde weist Google an, nach dem Ablauf der Laufzeit sämtliche brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden (einschließlich aller existierenden Kopien) gemäß den Vorgaben des anwendbaren Rechts von Googles Systemen zu löschen. Google wird dieser Weisung so früh wie es angemessen und praktikabel ist und spätestens nach einer Dauer von 180 Tagen Folge leisten, falls nicht anwendbares Recht eine Aufbewahrung vorschreibt.

5.Überprüfung der Einhaltung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Google den Kunden bei der Überprüfung der Einhaltung durch Google von (i) Weisungen des Kunden, (ii) Googles Verpflichtungen unter dieser Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter, und (iii) Verpflichtungen, die für Google in Bezug auf die Verarbeitung von brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß dem LGPD gelten, durch Folgendes unterstützt:

(a) Zugänglichmachung der Sicherheitsdokumentation an den Kunden zur Prüfung;

(b) Bereitstellung der Informationen, die bereits in den Datenverarbeitungsbedingungen enthalten sind; und

(c) Bereitstellung oder anderweitige Zugänglichmachung in Übereinstimmung mit Googles Standardverfahren von anderen Materialien (zum Beispiel Hilfeartikel im Hilfe-Center) zur Art der Auftragsverarbeiterdienste oder der Verarbeitung von brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden.

6.Rechte betroffener Personen

Beantwortung von Anfragen betroffener Personen. Wenn Google eine Anfrage von einer betroffenen Person hinsichtlich brasilianischer personenbezogener Daten des Kunden erhält, wird Google:

(a) direkt auf die Anfrage der betroffenen Person in Übereinstimmung mit den Standard-Funktionen eines Tools für betroffene Personen antworten, sollte die Anfrage über das Tool für betroffene Personen gestellt werden, oder

(b)die betroffene Person bitten, ihre Anfrage an den Kunden zu übermitteln, falls die Anfrage nicht über ein Tool für betroffene Personen eingereicht wurde; der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Beantwortung einer solchen Anfrage.

7.Änderungen dieser Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter.

Google kann diese Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter ohne Vorankündigung ändern, wenn eine solche Änderung erforderlich ist, um anwendbarem Recht, anwendbaren Vorschriften, einer Gerichtsentscheidung oder einer Vorgabe einer staatlichen Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde zu entsprechen.

16 August 2020