3.1 Rollenverteilung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben; Autorisierung..
3.1.1 Verantwortlichkeiten des Auftragsverarbeiters und des Verantwortlichen.Die Vertragsparteien bestätigen und vereinbaren, dass:
(a) Google als ein Auftragsverarbeiter von brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß dem LGPD handelt;
(b) der Kunde, je nachdem was zutrifft, als ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter von brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß dem LGPD handelt; und
(c) jede Vertragspartei verpflichtet ist, den Verpflichtungen nachzukommen, die für die jeweilige Partei in Bezug auf die Verarbeitung von brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß dem LGPD gelten.
3.1.2 Autorisierung durch einen Dritten als Verantwortlichen.Ist der Kunde selbst ein Auftragsverarbeiter, so sichert er gegenüber Google zu, dass seine Weisungen und Maßnahmen hinsichtlich brasilianischer personenbezogener Daten des Kunden, einschließlich der Einsetzung von Google als weiteren Auftragsverarbeiter, durch den betreffenden Verantwortlichen autorisiert wurden.
3.2 Weisungen des Kunden.Durch Zustimmung zu dieser Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter weist der Kunde Google an, brasilianische personenbezogene Daten des Kunden in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht zu verarbeiten,
(a) um die Auftragsverarbeiterdienste und damit im Zusammenhang stehenden technischen Support zu erbringen, und
(b) wie weiter durch die Nutzung des Kunden der Auftragsverarbeiterdienste festgelegt (einschließlich durch die Einstellungen und Funktionalitäten der Auftragsverarbeiterdienste) und damit im Zusammenhang stehenden technischen Support,
(c) wie durch die Vereinbarung, einschließlich dieser Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter, dokumentiert wird und
(d) wie zusätzlich in anderen schriftlichen Weisungen dokumentiert ist, die vom Kunden gegeben wurden und von Google förmlich als Weisung im Sinne der vorliegenden Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter anerkannt wurden.
3.3 Befolgung der Weisungen durch Google.Google wird die Weisungen, die in Ziffer 3.2 (Weisungen des Kunden) festgelegt sind, befolgen, es sei denn, Recht, das auf Google Anwendung findet, erfordert eine anderweitige Verarbeitung der brasilianischen personenbezogenen Daten des Kunden durch Google.
3.4 Zusatzprodukte . Wenn der Kunde Zusatzprodukte verwendet, können die Auftragsverarbeiterdienste diesen Zusatzprodukten den Zugriff auf brasilianische personenbezogene Daten des Kunden ermöglichen, sofern dies für die Interaktion zwischen diesen Zusatzprodukten und den Auftragsverarbeiterdiensten erforderlich ist. Zur Klarstellung, diese Ergänzung für LGPD-Auftragsverarbeiter gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Zusatzprodukten, die durch den Kunden genutzt werden, einschließlich für personenbezogene Daten, die von oder zu diesen Zusatzprodukten übermittelt werden.