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Unsere Verpflichtung gegenüber der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO der EU) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995. Am 1. Januar 2021 trat im Vereinigten Königreich die übernommene Version der DSGVO der EU in Kraft (DSGVO des Vereinigten Königreichs). Die DSGVO der EU und die DSGVO des Vereinigten Königreichs (zusammen als „DSGVO“ bezeichnet) legen bestimmte Anforderungen für Unternehmen und Organisationen fest, die in Europa bzw. dem Vereinigten Königreich niedergelassen sind oder Nutzern in der EU bzw. dem Vereinigten Königreich Dienste anbieten. Die DSGVO regelt, wie Unternehmen personenbezogene Daten erheben, verwenden und speichern dürfen.

Aktualisierte Nutzungsbedingungen und vertragliche Schutzmaßnahmen

Soweit wir als Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten auftreten, stellen wir hierfür Datenverarbeitungsbedingungen zur Verfügung, die im Bedarfsfall die Beziehung zwischen Datenverantwortlichem und Auftragsverarbeiter widerspiegeln. Produkte, bei denen wir als Auftragsverarbeiter auftreten, sind z. B:

  • Ads Data Hub
  • Google Ads-Kundenabgleich
  • Google Ads-Ladenverkäufe (Uploads)
  • Google Marketing Platform (einschließlich Display & Video 360, Campaign Manager, Search Ads 360, Google Analytics, Tag Manager, Optimize, Data Studio und Google Analytics for Firebase)
  • Google Cloud Platform-Dienste
  • Google Workspace-Angebote

Die Datenverarbeitungsbedingungen für die oben aufgeführten Google Ads-Produkte sind hier verfügbar. Weitere Informationen zur Art der personenbezogenen Daten, für die jeweils die rechtlichen Bedingungen des entsprechenden Ads-Produkts gelten, erhalten Sie hier. Informationen über die Verpflichtungen in Bezug auf die Google Cloud Platform und Google Workspace, die uns aus der DSGVO erwachsen, einschließlich der Datenverarbeitungsbedingungen, finden Sie hier.

Außerdem haben wir für Produkte, bei denen sowohl wir als auch der Kunde unabhängig voneinander als Verantwortliche für personenbezogene Daten auftreten, unsere Vereinbarungen aktualisiert oder die rechtlichen Bedingungen verfügbar gemacht, die den beschriebenen Status als Verantwortlicher widerspiegeln. Zu diesen Google-Produkten zählen:

  • Google AdMob
  • Google AdSense
  • Google Ads (einschließlich Shopping und Hotelanzeigen, nicht aber Google Ads-Funktionen, bei denen wir als Auftragsverarbeiter von personenbezogenen Daten auftreten – siehe oben)
  • Google Ad Manager
  • Google Kundenrezensionen
  • Google Maps APIs
  • Waze Audio SDK

Die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste für die oben aufgeführten Ads-Produkte sind hier verfügbar. Wir haben zusätzliche Informationen in unserer Hilfe veröffentlicht, um allgemeine Fragen zu folgenden Produkten zu beantworten: Ad Manager, AdSense und AdMob.

Publisher und Werbetreibende, die unsere Werbe- und Analyseprodukte weltweit einsetzen, müssen unsere Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU einhalten und von Nutzern im EWR und im Vereinigten Königreich deren Zustimmung für personalisierte Anzeigen sowie für die Verwendung von Cookies / die lokale Speicherung auf ihren Websites und in ihren Apps einholen. Wenn Sie also als Publisher oder Werbetreibender die Werbe- und Analysedienste von uns nutzen, müssen Sie dafür sorgen, dass die von den Nutzern gemachten Vorgaben eingehalten werden, um die gesetzlichen Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen.

Internationale Datenübermittlungen

Laut der DSGVO der EU müssen Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, damit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR und der Schweiz übertragen werden dürfen, und die DSGVO des Vereinigten Königreichs (UK GDPR) stellt dieselben Anforderungen, damit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs übertragen werden dürfen. Weitere Informationen dazu, wie Datenübertragungen von Google gehandhabt werden, finden Sie hier.