Werbetreibende, Publisher und Partner bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze von US‑Bundesstaaten unterstützen
Bei Google steht traditionell der Nutzer im Mittelpunkt. Im Rahmen unserer Selbstverpflichtungen gegenüber Nutzern verkaufen wir niemals personenbezogene Daten und bieten Nutzern über Mein Anzeigen-Center, Mein Konto und diverse weitere Funktionen zur Kontoverwaltung Transparenz und Kontrolle rund um die Anzeigen, die sie sehen. Gemäß unserer Richtlinie für personalisierte Anzeigen verwenden wir zur Personalisierung von Anzeigen niemals vertrauliche Informationen, z. B. zu Gesundheit, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Darüber hinaus engagieren wir uns in Initiativen wie der Coalition for Better Ads, der Google News Initiative und ads.txt, um zu einem funktionierenden und nachhaltigen Werbeumfeld beizutragen.
Im Mai 2018 haben wir mehrere Neuerungen eingeführt, um Werbetreibende und Publisher bei der Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im EWR und im Vereinigten Königreich zu unterstützen.
Seit 2019 bieten wir eine eingeschränkte Datenverarbeitung an, um Werbetreibende, Publisher und Partner bei der Einhaltung des kalifornischen Gesetzes zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern (California Consumer Privacy Act, CCPA) zu unterstützen. Im Januar 2023 haben wir die eingeschränkte Datenverarbeitung erweitert, um Kunden und Partner bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze von US‑Bundesstaaten zu unterstützen (siehe unten).
Eingeschränkte Datenverarbeitung
Die eingeschränkte Datenverarbeitung soll Werbetreibenden, Publishern und Partnern dabei helfen, ihre Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Google schränkt dabei seine Verwendung bestimmter eindeutiger IDs sowie anderer Daten ein, die bei der Bereitstellung von Diensten für Sie verarbeitet werden, und lässt sie nur für bestimmte Geschäftszwecke zu. In Bezug auf Daten, auf welche die eingeschränkte Datenverarbeitung zutrifft, umfassen diese Geschäftszwecke Anzeigenauslieferung, Berichterstellung und Messung, Sicherheit und Betrugserkennung, Fehlerbehebung sowie Verbesserung und Entwicklung von Funktionen für die von uns angebotenen Produkte. Laut den Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google Ads-Produkte, den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Werbeprodukte und den Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste von Google (je nach Anwendbarkeit) agieren wir als Ihr Dienstanbieter (oder als Auftragsverarbeiter) für die Datenverarbeitung, wenn die eingeschränkte Datenverarbeitung aktiviert ist.
Die eingeschränkte Datenverarbeitung funktioniert je nach Produkt unterschiedlich. Werbetreibende, Publisher und Partner sollten dafür sorgen, dass die Verwendung von Google-Produkten und ‑Diensten, einschließlich der eingeschränkten Datenverarbeitung, den anwendbaren Compliance-Anforderungen des jeweiligen US‑Bundesstaats entspricht. Für Produkte, bei denen die eingeschränkte Datenverarbeitung zuerst aktiviert werden muss, bleibt es den Partnern überlassen, wann und wie sie sie aktivieren. Die eingeschränkte Datenverarbeitung kann beispielsweise individuell für einzelne Nutzer aktiviert werden, etwa nach dem Widerruf eines Nutzers, wenn dieser auf einen Link wie „Meine personenbezogenen Daten sollen nicht verkauft werden“ geklickt hat. Bei einigen Produkten haben Partner auch die Möglichkeit, die eingeschränkte Datenverarbeitung für alle Nutzer in bestimmten US‑Bundesstaaten zu aktivieren.
Außerdem können Partner, die Global Privacy Control (GPC) implementiert haben, die eingeschränkte Datenverarbeitung aktivieren, nachdem sie ein Widerrufsignal von GPC erhalten haben.
Falls Sie unsere Produkte und Dienste so eingerichtet haben, dass Daten an Drittanbieter weitergegeben oder für sie offengelegt werden, gilt die eingeschränkte Datenverarbeitung für diese Daten nicht. Sie sollten daher sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen in Bezug auf derartige Drittanbieter ergriffen haben, um Ihre Compliance-Anforderungen erfüllen. Wenn Sie Daten aus einem Google-Produkt an ein anderes Produkt weitergegeben haben – über eine Verknüpfung oder andere Methoden –, unterliegen diese Daten den Nutzungsbedingungen des Produkts, an das sie weitergegeben wurden.
Aktualisierungen der eingeschränkten Datenverarbeitung und des Status des Dienstleisters nach dem CCPA (Juli 2023)
Seit dem 1. Juli 2023 agiert Google gemäß dem California Privacy Rights and Enforcement Act von 2020 nicht mehr als Ihr Dienstanbieter (in Kalifornien) für kontextübergreifende verhaltensbezogene Anzeigen. Das bedeutet, dass die eingeschränkte Datenverarbeitung nicht mehr für die betroffenen Funktionen angeboten wird, einschließlich der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Daten für personalisierte Anzeigen. Folgende Funktionen sind davon betroffen
- sämtliche Funktionen, die das Hochladen von Kundendaten zum Zweck des Abgleichs mit Google oder anderen Daten für personalisierte Anzeigen einschließen (z. B. Kundenabgleich)
- sämtliche Funktionen, die die Ausrichtung auf von Dritten erhaltene Nutzerlisten einschließen (z. B. Audience Partner API)
- sämtliche Funktionen, die das Erstellen, Hinzufügen oder Aktualisieren von Nutzerlisten anhand von selbst erhobenen Kundendaten beinhalten (z. B. Erstellen von Zielgruppen mit Floodlight-Tags und Funktionen zur Zielgruppenerweiterung in DV360)
Diese Änderungen wurden in die Datenverarbeitungsbedingungen für Google-Werbeprodukte, die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google-Werbeprodukte und die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste von Google aufgenommen.
Für folgende Produkte wird die eingeschränkte Datenverarbeitung bereits angewendet*:
- Ads Data Hub
- Analytics, Analytics 360**
- Audience Partner API
- Authorized Buyers
- Campaign Manager
- Customer Match
- Display & Video 360
- Erweiterte Conversions
- Google Kundenrezensionen
- Google Umfrage-App für Publisher
- Looker Studio
- Offline-Conversion-Import
- Open Bidding-Käufer
- Optimize, Optimize 360
- Search Ads 360
- Ladenverkäufe (Uploads)
- Tag Manager, Tag Manager 360
- Waze Ads
Auf diese Produkte wird die eingeschränkte Datenverarbeitung bereits angewendet. Für Nutzer dieser Produkte besteht kein Handlungsbedarf. Wenn Sie Daten aus einem Google-Produkt an ein anderes Produkt weitergegeben haben – über eine Verknüpfung oder andere Methoden –, unterliegen diese Daten den Nutzungsbedingungen des anderen Produkts. Wenn Sie eine Zielgruppe über Analytics oder ADH erstellen und nach DV360 oder Customer Match exportieren, ist die eingeschränkte Datenverarbeitung möglicherweise nicht verfügbar.
* Seit dem 1. Juli 2023 ist die eingeschränkte Datenverarbeitung in Kalifornien nicht mehr verfügbar, wenn sich der Werbetreibende kontextübergreifender verhaltensbezogener Anzeigen bedient (z. B. Kundenabgleich, Audience Partner API und kontextübergreifende verhaltensbezogene Anzeigen in Display & Video 360).
** Wenn die Weitergabe von Daten an Google-Produkte und ‑Dienste deaktiviert ist.
Für diese Produkte wird die eingeschränkte Datenverarbeitung bereits angewendet. Für Nutzer dieser Produkte besteht kein Handlungsbedarf.
Bei folgenden Produkten muss die eingeschränkte Datenverarbeitung aktiviert werden:
Wenn die eingeschränkte Datenverarbeitung aktiviert ist, sind bestimmte Funktionen nicht verfügbar.
- Ad Manager und Ad Manager 360
- AdMob
- AdSense
- Google Ads (außer den oben aufgeführten Google Ads-Diensten)
Weitere Details zu einem bestimmten Produkt finden Sie, wenn Sie in den Listen oben auf den Link zur Hilfe des jeweiligen Produkts klicken, sowie in den Angaben unten:
Ad Manager, Ad Manager 360, AdMob und AdSense
Wenn die eingeschränkte Datenverarbeitung bei Google Ad Manager, Google Ad Manager 360, AdMob oder AdSense aktiviert ist, schränkt Google seine Verwendung bestimmter eindeutiger IDs sowie anderer Daten ein, die bei der Bereitstellung von Diensten verarbeitet werden. Google erstellt oder aktualisiert dann z. B. keine Profile für die Personalisierung von Anzeigen und verwendet keine vorhandenen Profile, um Anzeigen auszuliefern, die mithilfe von Daten personalisiert werden, für die die eingeschränkte Datenverarbeitung gilt.
In der Ad Manager-Hilfe, AdMob-Hilfe und AdSense-Hilfe finden Sie weitere Informationen, auch zur Aktivierung der eingeschränkten Datenverarbeitung bei diesen Produkten.
Google Ads
Wenn die eingeschränkte Datenverarbeitung bei Google Ads aktiviert ist, schränkt Google seine Verwendung bestimmter eindeutiger IDs sowie anderer Daten ein, die bei der Bereitstellung von Diensten verarbeitet werden. So deaktiviert Google beispielsweise die Möglichkeit der Ergänzung und Aktualisierung von Remarketing-Listen mit Daten, für die die eingeschränkte Datenverarbeitung gilt. Anzeigen, für die Drittanbieterlösungen für das Anzeigen-Tracking oder die Anzeigenbereitstellung verwendet werden, werden unter bestimmten Umständen weiter ausgeliefert. Entsprechende Informationen finden Sie in der Google Ads-Hilfe. Das Klick-Tracking über Drittanbieter funktioniert wie gewohnt – die Aktivierung der eingeschränkten Datenverarbeitung hat hier keine Auswirkungen. Sie sollten daher sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen in Bezug auf derartige Drittanbieter ergriffen haben, um Ihre Compliance-Anforderungen erfüllen. Auch das Conversion-Tracking funktioniert weiter, wenn die eingeschränkte Datenverarbeitung aktiviert ist.
In der Google Ads-Hilfe finden Sie weitere Informationen, auch zum Conversion-Tracking und zur Aktivierung der eingeschränkten Datenverarbeitung.
Google Analytics
Laut den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Werbeprodukte und den Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste von Google (je nach Anwendbarkeit) agiert Google Analytics als Dienstanbieter (oder als Auftragsverarbeiter), wenn Sie die Datenweitergabe an Google-Produkte und ‑Dienste deaktiviert haben. Google Analytics beinhaltet mehrere Tools, mit denen Sie steuern können, wie Daten erhoben und ob sie für die Personalisierung von Anzeigen eingesetzt werden. So lässt sich die Datenverarbeitung z. B. für Ihre gesamte Property, nur für Zugriffe von bestimmten Orten oder nur für einzelne Ereignisse einschränken. Weitere Informationen finden Sie in der Google Analytics-Hilfe.